Der Einsatz von Vollerntern soll, geht es nach den Vorstellungen einer Gruppe der renommiertesten Erzeuger, von 2014 an auf burgundischen Grand-Cru-Lagen verboten sein. Bereits von diesem Jahr an gilt dieses gesetzliche Verbot für die so genannten Monopollagen (Romanée-Conti, La Romanée, La Grande Rue, La Tâche, Clos de Tart), aber etwa 5 % der Erzeuger in den übrigen 33 Grands Crus der Region, vor allem im Corton und in Chablis, verwenden die Maschinen derzeit nach Angaben von Louis Michel Liger-Belair (Domaine Comte Liger-Belair), den decanter.com zitiert, noch.
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