Mit dem jetzt in Kraft getretenen Weinhandelsabkommen zwischen der EU und Australien werden europäische Herkunftsbezeichnungen in Zukunft größeren Schutz genießen als bisher. Auch beim Export australischer Weine in Nicht-EU Drittländer dürfen in Zukunft Herkunftsnamen wie Champagner, Sherry oder Chianti, aber auch Traditionsbezeichnungen wie Amontillado oder Auslese nicht mehr verwendet werden. Andere Begriffe wie Vintage, Cream oder Tawny, die als Qualitätsbezeichnungen gelten, dürfen dagegen weiterhin von den Australiern verwendet werden. Die EU führt derzeit (2009) nur Wein im Wert von knapp 70 Mio EUR nach Australien aus, in umgekehrter Richtung reist fast der zehnfache Warenwert.
Kommentieren Sie diesen Artikel / Your comment