Die indische Regierung hat jetzt den Bitten der noch jungen und recht überschaubaren Weinindustrie des Landes entsprochen und einige Sondersteuern gesenkt bzw. abgeschafft. So musste bei der Gründung eines Weinguts bis dato eine einmalige Abgabe entrichtet und eine Kaution für jede genutzte Weinmarke hinterlegt werden. Die allgemeine Weinsteuer wurde auf maximal 45 % des Großhandelspreises begrenzt. Das bisherige Steuersystem hatte vor allem große Kellereien und Importeure begünstigt, vor kleinen, einheimischen Neugründungen aber eine in vielen Fällen unüberwindbare Mauer aufgebaut. Es wird erwartet, dass die Weinindustrie des Landes von den neuen Steuerregelungen profitieren und einen kräftigen Aufschwung erleben wird.
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