Nach dem Muster der Abkommen, die in vergangenen Jahren mit Weinbauländern der Neuen Welt wie den USA oder Kalifornien geschlossen wurden, hat die EU jetzt eine Vereinbarung mit Georgien unterzeichnet, nach der europäische Herkunftsbezeichnungen auf dem georgischen Markt, traditionelle georgische Herkunftsnamen wie Tsinandali, Akhaseni oder Mukuzani dagegen auf den EU-Märkten geschützt sind. Die Georgier erhoffen sich von diesem Abkommen einen Durchbruch auf dem europäischen Markt, den sie seit dem Boykott georgischer Weine durch Russland vor fünf Jahren sehnlichst erwarten.
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